Frage:
hallon Leute ich habe mir ein Auto gekauft und es ist mir auf dem weg nach Hause kaput gegangen !?
Balzer A
2006-08-08 03:39:36 UTC
Ich habe mir ein Auto gekauft und auf dem weg nach hause ist der Motor stehen geblieben,In meinem Kaufvertrag steht (export und ohne Garantie) Kann ich innrhalb 14 Tagen vom Kaufvertrag zurück tretten?
Fünf antworten:
j f
2006-08-08 06:45:30 UTC
Hast Du das Auto von privat oder von einem Händler gekauft?

Wenn von privat: Pech gehabt. Hier sind Geschäfte unter Ausschluss jeder Gewährleistung möglich. Rückgängigmachen kannst Du den Kauf dann nur, wenn Du beweisen kannst, dass der Verkäufer von dem Mangel wusste und ihn Dir böswillig verschwiegen hat. Das dürfte aber in Deinem Fall schwierig zu beweisen sein.

Wenn von einem Händler: Pech für den Händler. In Deutschland darf ein Händler beim Verkauf an privat die vorgeschriebene Gewährleistung nicht ausschließen, entsprechende Klauseln im Kaufvertrag sind nichtig. Aber Du wusstest doch wohl hoffentlich, worauf Du Dich einlässt, wenn Du so einen Vertrag unterschreibst, oder? Dein Leichtsinn sollte Dir jetzt das Geld für einen Anwalt wert sein, damit Du das kaputte Auto wieder los wirst.

Viel Glück!
speedo_trier
2006-08-08 07:55:06 UTC
j_f hat da vollkommen recht.



Bei einem Kauf von Privat wirds schwierig...



Aber hast du die Kiste etwa vom vertrauenswürdigen, etwas stärker pigmentierten Autohändler in irgendeinem Industriegebiet gekauft? (Autopark Al-zu-Shumrich......und Kollegen)

Wenn der ne Firma hat, und du nicht ausdrücklich gesagt hast, das der Wagen für den Export oder du Händler bist, dann kann der die Geschichte mit der Garantie nicht ausschließen.

Ruf erstmal bei ihm an und sage was Sache ist.

Hast du allerdings gesagt".....ja is gut, ich bin auch Händler *zwinker*, lass die Garantie ruhig weg....." dann hast du mit größter Sicherheit dein Geld gesehen.....



Problematisch wird auch, wenn er den Namen eines seiner Kamele/ seiner 20 Brüder als Verkäufer reingeschrieben hat.......dann tritt er nämlich rechtlich gesehen als Privatmann auf und der Kauf ist ein Vertrag zwischen zwei Privatleuten. Ergo => Pech gehabt und Geld futsch....dann wird er dich dumm angrinsen und den Verlust der Muttersprache vortäuschen oder dir zur Entschädigung nen Teppich anbieten......
afffleck
2006-08-08 03:58:12 UTC
Klares JA. Aber geh lieber auch zum Anwalt.
Danny-Suko
2006-08-08 03:49:38 UTC
Das wird ein langer Kampf nimm dir ein Anwalt.
Daniela D
2006-08-08 03:46:14 UTC
besser du gehst zum Anwalt.



Export heißt ja wohl das Auto kommt irgendwo her und ohne Garantie heißt dann soviel wie "gekauft wie gesehen"



Du kannst natürlich auch versuchen den Kaufvertrag rückgängig zu machen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...