Frage:
Wie vorgehen beim Autoverkauf: Erst abmelden, dann verkaufen?
anonymous
2012-03-16 08:06:19 UTC
Hallo zusammen! Ich verkaufe meinen alten Golf und bekomme momentan nur Anrufe von recht dubiosen Menschen. Nun gut, soll mir egal sein, so lange sie das Geld bezahlen und das Auto kaufen. Aber wie vorgehen? Denn so lange ich noch keinen Käufer habe, kann ich es nicht abmelden, da es auf der Straße steht. Also erst einig werden, dann abmelden und dann dem Käufer bringen? Oder reicht es, beim Verkauf die Nummernschilder abzumontieren, um den Wagen dann abzumelden? Bin dnakbar für eure Tipps!
Sechs antworten:
Rive Gauche
2012-03-16 08:22:56 UTC
Also: Eine Probefahrt mußt Du zulassen, dafür muß das KFZ angemeldet und versichert sein.

Besorg Dir beim ADAC oder ä. einen Verkaufsvertrag, da steht dann drin: Verkaufsdatum, Personalien, Führerscheinnr.,der Käufer. Die Käufer müssen das KFZ dann innerhalb von 3 Tagen ummelden.

Davon machst Du 2 Kopien und schickst die per Einschreiben an die Zulassungsbehörde und an die Versicherung.

Das Original behälst Du bei Dir.

Bestehe auf Barzahlung! Die Probefahrt sollte am Ende, wenn ihr Euch einig seid an einer Bankfiliale vorbeiführen, wo das Geld abzuheben ist (wg dubiosen: Falschgeld unterjubeln).

Alter Golf ist möglich per Automat an der Bank zu bezahlen.

Ich bin da auch mißtrauisch...

Hoffe meine Tips zur Absicherung konnten Dir weiterhelfen.
?
2012-03-16 08:32:51 UTC
Wenn du das Auto aus der Hand gibst geht das auf deine Versicherung.

Sollten das Abzocker sein dann bauen die an der nächten Ecke einen

Unfall und du steigst in der Versicherungsprämie , woran du auf jahre

zu zahlst. Mache eine Probefahrt und einen Kaufvertrag mit einer kleinen

Anzahlung ( 10 - 20% ) und fahre zusammen mit dem Käufer zur Zulassungsstelle

für die Ummeldung. Danach bist du sicher. Wenn der Verkauf am Wo. ist dann bleibt das

Fahrzeug stehen . ( Du darfst dann auch nicht fahren.

Andere Möglichkeit ist ein Kurzkennzeichen ( Rote Nummer ) . Dann behältst du

Kennzeichen und Papiere und der Käufer fährt mit Roter Nummer.

Ersteres ist aber besser.
Fiene
2012-03-16 08:14:34 UTC
Ich würde nach dem Verkauf auf jeden Fall die Nummernschilder abmontieren und den Wagen abmelden. Zur Probefahrt können die ja dranbleiben, aber die Abmeldung auf jeden Fall selber machen.

Wenn der Käufer darauf besteht, die Schilder übernehmen zu wollen und die Ummeldung selber zu machen - nicht drauf einlassen, sonst hast Du nachher die Rennerei, wenn er nicht ummeldet (so geschehen bei einer Nachbarin von mir).

Meistens gehen die Autos sowieso ins Ausland, brauchen also nicht unbedingt ein deutsches Kennzeichen.

Wenn Du dem Käufer aber entgegenkommen willst, sag ihm, Du meldest den Wagen ab und reservierst die Nummer, so dass er die alten Schilder übernehmen kann.

Das kostet nichts, Du musst es beim Straßenverkehrsamt nur sagen und die Schilder wieder mitnehmen. Die kann der Käufer sich ja dann bei Dir abholen.
?
2012-03-16 12:00:18 UTC
ich habe damals ein motorrad verkauft.der käufer wollte das motorad selber binnen 3 tagen ummelden und mir die ummeldebescheinigung zusenden,der typ ist dann ca 4 monate auf meine versicherungskosten rumgefahren.

hätte er einen unfall verschuldet verursacht wäre ich mit den prozenten aufgestuft worden.

das motorrad konnte ich dann beim straßenverkehrsamt zwangsstillegen.



wenn ich ein fahrzeug in zukunft verkaufe melde ich es selber ab mit beisein des käufers.

auf andere spierenzchen lasse ich mich nicht mehr ein .
k l
2012-03-16 09:13:56 UTC
sage den Käufer das er das Rote Nr, Schild mitbringen muss da der Wagen nur abgemeldt übergeben wird. Der Käufer hat dann die Möglichkeit den Wagen umzumelden oder die Rote Nr.

Wenn der Käufer den Wagen ummelden möchte dann gib den Wagen erst raus wenn er umgemeldet ist. Sollte er die Rote Nr. Haben dann melde den Wagen am nächsten Tag ab und schick ihn den Fahrzeugbrief per Einschreiben zu.

So bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Und wenn er verkauft ist haftet der Neue Käufer für den Wagen. Mach einfach einen Zettel an das Fenster und teile mit das der Wagen verkauft wurde und umgemeldet wird. So macht es dann auch keine Probleme wenn er unangemeldet auf der Strasse steht.

Wenn du die Probefahrt machen lässt mit deiner Nummer, achte darauf das du den Führerschein und Perso siehst und lass dir was unterschreiben das der Käufer für die Probefahrt haftet.

Und fahr auf jeden Fall mit bei der Probefahrt.



Ich hatte meinen letzen Wagen bei Ebay versteigert und mit den Käufer einen Termin ausgemacht, an diesen Tag wurde der Wagen auch abgemeldet. So hatte ich einen Kaufvertrag und die Bestätigung das er an Tag x abgeholt wird keine Probleme.
Wilken
2012-03-16 08:10:02 UTC
Nicht abmelden wegen eventueller Probefahrt. Nach dem Verkauf aber prüfen ob das Fahrzeug tatsächlich umgemeldet wurde.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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