Keinesfalls das angemeldete Auto mitgeben!
1. Melde das Auto vor dem Verkauf beim Straßenverkehrsamt ab, der Käufer soll ein Überführungskennzeichen aus seinem Land mitbringen!
2. Nur gegen Bargeld und vollständiger Bezahlung gibst Du das Auto heraus, keine Schecks, keine Überweisung, kein "später" etc.
3. Einen Kaufvertrag kannst Du bei fast jeder Versicherung im Internet herunterladen, such dort bei "Service" oder "Formulare". Dort findest Du oft auch Tips zum Verkauf. Verkauf das Auto nur ohne Gewährleistung, wie gesehen, am besten als "Bastlerfahrzeug" oder "Teileträger". Den Kaufvertrag genau ausfüllen, auf keine Tricks oder "Spielchen" einlassen.
4. Der Käufer muß sich ausweisen, also kein Ausweis dabei - kein Auto.
5. Keine Probefahrt alleine. Wenn der Käufer eine Probefahrt machen will, darf er das, aber nur alleine, Du fährst natürlich mit und nimmst einen Freund noch dazu, dann seid ihr zu zweit und Du hast evtl. einen Zeugen. Der Käufer muß Dir seinen Führerschein vorher zeigen.
Merke: Immer vorsichtig, immer wachsam!
PS: was volvo460 schreibt ist nicht ganz richtig, denn ein Käufer der nicht in Deutschland wohnt, kann hier auch kein Auto zulassen, da er keine Deckungskarte bekommt!
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